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Petersplatz in Rom Kirchenfenster Kerzen Kreuze im Sonnenuntergang

Rottenburg/Stuttgart

Foto: RTF.1
Neue Grundordnung für Kirchenmitarbeiter

Ab Januar gilt für Mitarbeiter der katholischen Kirche in Württemberg eine neue Grundordnung.

Bischof Gebhard Fürst von der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat diese mit seiner Unterschrift jetzt in Kraft gesetzt. Danach ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung der Mitarbeiter dem dienst- und arbeitsrechtlichen Zugriff des Dienstgebers entzogen. Das gilt vor allem für das Beziehungsleben und die Intimsphäre. Heißt also: Die persönliche Lebensführung ist kein Kündigungsgrund mehr. Die neue Grundordnung gilt für Arbeitnehmer, aber auch für Azubis und ehrenamtliche Organmitglieder wie Kirchengemeinderäte. Für Kleriker, also Priester und Diakone sowie für Weihekandidaten und Ordensmitglieder gilt darüber hinaus das Recht der Weltkirche.


Nachrichten aus der Region Neckar-Alb

Foto: Rotary Club Reutlingen Tübingen Süd
Rotary Club spendet 6500 Euro 6500 Euro hat der Rotary Club Reutlingen Tübingen an die Reutlinger Citykirche übergeben und damit die Anschaffung etwa eines neuen Beamers unterstützt. igt
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14.000 Euro für Jugendarbeit durch Rudolf-Rampf-Stiftung Stiftungsgründer und Namensgeber Rudolf Rampf hat zum nunmehr 24. Mal die jährlichen Fördermittel an die Grafenberger Vereine und Institutionen übergeben.
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Nachbarschaftsfest im hinteren Ringelbach Beim Nachbarschaftsfest im hinteren Ringelbach in Reutlingen konnten die Anwohner am Freitag ihre Gemeinschaft feiern.

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